Ja, das ist auch möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie der Halter des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeuge in der Zulassungsbescheinigung Teil I sein müssen und diese auch für den Upload in unserem Portal vorliegt.
In der Regel ist der Leasingnehmer auch als Halter eingetragen. Da sich das Vorgehen bei den Leasinggesellschaften aber unterscheidet, kann theoretisch auch der Leasinggeber als Halter eingetragen sein.