Meist sind es Mineralölkonzerne, die quotenverpflichtet sind. Dies bedeutet, dass diese Unternehmen gesetzlich dazu angehalten sind, die Intensität ihrer Treibhausgase jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz zu reduzieren. Wenn sie diesem nicht nachkommen, werden Strafzahlungen von 600€/t CO2 fällig, für jede Tonne CO2, die nicht eingespart wurde. Um die Forderungen der THG-Quote zu erfüllen und die Emissionen zu mindern, werden aktuell vor allem emissionsreduzierte Kraftstoffe mit Beimischungen von Biokraftstoffen (z.B. E10 oder E5) verkauft. Der Verkauf von emissionsreduzierten Kraftstoffen wird allerdings bei einer weiter steigenden Minderungsquote nicht ausreichen, um die Auflagen zu erfüllen und Strafzahlungen zu vermeiden. Weitere THG-Quoten lassen sich daher durch den Bau eigener Ladepunkte für Elektrofahrzeuge oder den Zukauf der eingesparten Emissionen von Elektrofahrzeugen erzielen.