Nein, das ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings müssen Sie während des Antrags und der Einreichung Ihrer Unterlagen der Halter des Fahrzeugs sein.
Bitte beachte, dass du bei einem Verkauf deines Fahrzeugs dazu verpflichtet bist, den neuen Käufer über die bereits abgetretene THG-Prämie zu informieren.