Solltest du dein Elektrofahrzeug verkauft bzw. abgemeldet haben, profitierst du für den abgetretenen Zeitraum trotzdem von der THG-Quote. Wenn du ein neues Elektrofahrzeug gekauft oder geleast hast und der eingetragene Halter bist, kannst du für dieses direkt einen neuen Antrag stellen und von der THG-Quote profitieren.
Wenn du dein Elektrofahrzeug innerhalb von Deutschland verkauft haben solltest, dann informiere bitte den zukünftigen Halter, dass die THG-Quote bereits abgetreten wurde. Nach der Beendigung deines Abtretungszeitraums kann die THG-Prämie dann vom neuen Halter beantragt werden.