Ja, damit du von der THG-Quote profitieren kannst, musst du zum Einreichungszeitpunkt deiner Unterlagen Halter des Fahrzeugs sein. Es ist nicht notwendig während des gesamten Abtretungszeitraums der Halter des Fahrzeugs zu bleiben.
Bitte beachte: Pro Jahr und Fahrzeug kann die THG-Quote nur einmal abgetreten und vermarktet werden. Falls du ein gebrauchtes Elektrofahrzeug gekauft hast, kann es sein, dass der Vorbesitzer bereits die THG-Quote für dieses Jahr abgetreten hat. In diesem Fall kannst du dir die THG-Prämie erst sichern, nachdem der Abtretungszeitraum des Vorbesitzers geendet hat. Hast du dein Elektrofahrzeug innerhalb von Deutschland gekauft, so ist der Vorbesitzer dazu verpflichtet dich über die Abtretung der THG Quote zu informieren. Frage hierzu am besten direkt beim Kauf nach.