Nein, da der gesetzliche Rahmen der THG-Quote nur auf in Deutschland zugelassene batterieelektrische Fahrzeuge begrenzt ist, die auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I haben.
Nein, da der gesetzliche Rahmen der THG-Quote nur auf in Deutschland zugelassene batterieelektrische Fahrzeuge begrenzt ist, die auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I haben.